Fördermittel für barrierefreie Bäder
Staatliche Förderung für die Badsanierung
Wer eine Badsanierung plant und dabei ein Augenmerk auf Barrierefreiheit hat, kann verschiedene Fördermittel von Bund*, Ländern, Kranken- und Pflegekassen beantragen. WRK Sanitär – Heizung – und Klimatechnik GmbH ist Ihr Fachmann aus Teutschenthal für Badsanierungen und kann Sie bei der Beantragung der Fördermittel unterstützen.
*für die Beantragung der KfW-Förderung müssen Sie einen zertifizierten Energieberater hinzuziehen
Individuelle Beratung in und um Teutschenthal
Erfüllt Ihre Badsanierung bestimmte Voraussetzungen, können Sie verschiedene Fördermittel beantragen – unter anderem auch auf Landesebene. Als Handwerksbetrieb aus Teutschenthal kennen wir uns mit den Rahmenbedingungen für unser Bundesland aus und können Ihnen bei den landesspezifischen Förderprogrammen ein paar Tipps geben. Sind bestimmte Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Wandhalterung vom Arzt verschrieben oder handelt es sich um eine Sanierung für eine pflegebedürftige Person, können Sie zudem Fördermittel bei Kranken- und Pflegekasse beantragen.
Dazu gibt es noch die Möglichkeit, über die KfW 10–12,5 % (maximal 5.000–6.250 €) Förderung zu bekommen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie WRK Sanitär – Heizung – und Klimatechnik GmbH durchgeführt werden.
Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad
1,80 m x 2,20 m